VON DER IDEE ZUM FERTIGEN PRODUKT - ALLES UNTER EINEM DACH - SWISS MADE
AGB
01. Kommunikationsmittel
Als schriftlich gelten Briefe, Protokolle, Zeichnungen, Pläne, Telefax, E-Mail und andere Formen der Übermittlung, sofern sie den Nachweis durch Text oder Bild ermöglichen.
02. Geistiges Eigentum
Der Kunde respektiert das geistige Eigentum von Pletscher an den Fahrradkomponenten, namentlich die Rechte an Patenten, Gebrauchsmustern, Design und Marken.
03. Termine
Nur Termine, die Pletscher schriftlich zusichert, sind verbindlich. Bei Verzögerungen hat der Kunde in jedem Fall Pletscher zu mahnen und eine Nachfrist zu setzen. Pletscher hat einen Verzugsschaden nur zu ersetzen, wenn dieser nachweisbar auf ihr grobes Verschulden zurückzuführen ist.
Stornierungen, Mengen – und Terminanpassungen müssen spätestens 90 Tage vor bestätigter Auslieferung schriftlich mitgeteilt werden. Spätere Änderungen können nicht mehr berücksichtigt werden.
04. Transport
Gemäss Vereinbarung.
05. Abnahme
Der Kunde hat die gesamte Lieferung bald und gründlich zu prüfen. Sofort zu kontrollieren sind Identität, Quantität und äusserlich erkennbare Transportschäden. Die Produkte gelten als angenommen, wenn nicht innerhalb von dreissig Tagen nach der Lieferung eine schriftliche Mängelanzeige eingeht, oder wenn sie weiter verwendet werden.
06. Sicherheit
Der Kunde ist verantwortlich für den Einbau der Produkte. Er hat dabei die notwendige Sorgfalt und alle Sicherheitsaspekte zu beachten. Der Kunde ist verpflichtet, alle für die Sicherheit notwendigen Informationen in geeigneter Form dem Benützer zuzuleiten. Gegebenenfalls verschafft er sich dazu die notwendigen Kenntnisse selbst.
07. Garantie
Pletscher steht dafür ein, dass sie die erforderliche Sorgfalt anwendet, und dass ihre Produkte die schriftlich zugesicherten Eigenschaften erfüllen. Im Rahmen der Gewährleistung behebt Pletscher nach ihrer Wahl die Mängel oder sie ersetzt die schadhaften Produkte. Der Kunde sendet mangelhafte Produkte nach Absprache mit Pletscher und in geeigneter Verpackung (z.B. Originalverpackung) zurück. Kann ein Mangel nicht beseitigt werden, hat der Kunde Anspruch auf eine angemessene Preisminderung. Weitere Ansprüche aus Gewährleistung, insbesondere der Ersatz von Folgeschäden, sind ausgeschlossen. Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate ab Kaufdatum unter Vorweisung des Kaufbeleges. Mit Anerkennung oder Beseitigung eines Mangels werden die Gewährleistungs- und Verjährungsfristen nicht unterbrochen.
08. Haftung
Pletscher haftet für weitere Schäden, die dem Kunden nachweisbar durch ihr Verhalten entstanden. Die Haftung ist begrenzt auf die Schadenregulierung durch die Haftpflichtversicherung von Pletscher.
09. Zahlung
Die Preise verstehen sich, soweit nicht anders vermerkt in Schweizer Franken (CHF), ohne Mehrwertsteuer, Gebühren, Abgaben, Zölle, Transport, Verpackung und Versicherung. Die Rechnungen sind innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist seit Zustellung zu bezahlen. Hält der Kunde die Zahlungstermine nicht ein, kann Pletscher eine angemessene Nachfrist ansetzen. Bezahlt der Kunde nicht den gesamten fälligen Betrag innert dieser Frist, darf Pletscher vom Vertrage zurücktreten und die gelieferten Produkte zurückfordern.
10. Recht und Gerichtsstand
Ergänzend ist schweizerisches Recht anzuwenden. Gerichtsstand ist der Sitz von Pletscher. Sie darf jedoch auch das Gericht am Sitz des Kunden anrufen.